Beglaubigte Übersetzung
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Über beglaubigte Übersetzungen
Benötigen Sie eine Übersetzung zur Vorlage bei einem Amt, einer Behörde oder bei Gericht? Dann reicht eine normale Übersetzung nicht aus. In diesem Fall ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Bescheinigte oder bestätigte Übersetzungen werden
umgangssprachlich oft als beglaubigte Übersetzungen bezeichnet. Bei einer
beglaubigten Übersetzung handelt es sich um eine rechtswirksame Übersetzung,
die von einem allgemein beeidigten Übersetzer beglaubigt wurde. Diese
Sprachexperten werden auch als vereidigte, allgemein ermächtigte oder öffentlich bestellte
Übersetzer definiert und stehen in der Übersetzerdatenbank der
Justizverwaltung.
Sie möchten uns mit der Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung beauftragen? Das können Sie bestem Gewissen tun, denn wir arbeiten nur mit allgemein vereidigten/ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzern zusammen, die unsere strengen Qualitätsanforderungen erfüllen.
Wir liefern Ihnen nicht nur eine fehlerfreie Übersetzung, sondern auch eine korrekt beglaubigte Übersetzung: Mittels Stempel, Beglaubigungsvermerk und Unterschrift bestätigen die Übersetzer:innen die richtige und vollständige Übersetzung des Dokuments und erwähnt, in welcher Form das Dokument (Original oder Kopie) vorlag. Die beglaubigte Übersetzung schicken wir Ihnen im PDF-Format. Bei Bedarf erhalten Sie natürlich auch eine Papierversion. So können Sie sicher sein, dass Sie eine professionelle und rechtswirksame Übersetzung für den offiziellen Gebrauch erhalten.
Kostspielige Fehler vermeiden
Der Übersetzerberuf ist kein anerkannter Beruf, daher kann sich jeder Sprachdienstleister als Übersetzer oder Übersetzerin bezeichnen. Die Bezeichnungen „allgemein beeidigter oder ermächtigter Übersetzer“ ist hingegen eine geschützte und rechtlich anerkannte Berufsbezeichnung. Bei Ämtern, Behörden und Gerichten müssen Sie immer eine rechtswirksame Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer vorlegen. Wenn Sie aus Sparsamkeitsgründen einen „normalen“ Übersetzer beauftragen, haben Sie nichts gewonnen, da dessen nicht rechtswirksame Übersetzung von den Ämtern und Behörden abgelehnt wird. Beauftragen Sie stattdessen immer allgemein beeidigte oder ermächtigte Übersetzer:innen.
Für die Verwendung einer beglaubigten Übersetzung im Ausland müssen Sie oft eine Apostille oder Legalisation beantragen. Benötigen Sie eine Übersetzung mit Apostille oder Legalisation? Dabei helfen wir Ihnen gerne.
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot für eine
Übersetzung mit Apostille an.
Erfahrungsberichte unserer Kundschaft
Wie funktioniert unser Übersetzungsdienst?
Unser Prozess ist einfach und transparent: In nur wenigen Schritten gelangen Sie zu Ihrer beglaubigten Übersetzung: